Rentenversicherung - Begriffe:  Regelaltersrente


Regelaltersrente


Eine Regelaltersrente bekommt, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt. Zur Wartezeit gehören zum Beispiel Beitragszeiten, Zeiten für Kindererziehung, Zeiten für Pflege eines Angehörigen, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und geringfügige Beschäftigungen.

Eine Person die vor 1947 geboren wurde, erhält eine Regelaltersrente mit 65 Jahren. Personen, die zwischen 1947 und 1963 geboren wurden, fallen unter die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze aufgrund der Rentenreform. Hierbei  wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre erhöht. Für alle Personen die ab 1964 geboren wurden, gilt in den meisten Fällen eine Regelaltersgrenze für eine Regelaltersrente ab 67 Jahren. Die Regelaltersrente kann generell nicht vor Erlangen der Regelaltersgrenze bewilligt werden.