Rentenversicherung - Begriffe:  Private Rentenversicherung


Private Rentenversicherung


Die private Rentenversicherung stellt eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge dar. Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Kapitalversicherung. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung wird durch eine Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko abgedeckt, sondern das sogenannte Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person.

Beim Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder werden die bisher eingezahlten Beiträge zurückgezahlt, oder die bisher gezahlten Beiträge plus erwirtschaftete Überschüsse ausgezahlt, oder eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Im Vertrag werden ein Rentenalter und eine vom monatlichen Beitrag abhängige Garantierente festgelegt. Zum vereinbarten Zeitpunkt wird dann die garantierte Rente plus erwirtschaftete Überschüsse an den Versicherungsnehmer gezahlt. Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn wird, je nach Vertrag, keine Leistung mehr fällig, die Rente entsprechend der vereinbarten Garantiezeit gezahlt oder eine Hinterbliebenenrente bis zum Tod der bezugsberechtigten Person gezahlt.

Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung müssen meist keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Daher können auch Menschen, die beim Abschluss einer Lebensversicherung abgelehnt wurden, eine private Rentenversicherung abschließen.