Rentenversicherung - Begriffe:  Pflegeversicherung


Pflegeversicherung


Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und dient der Versorgung und Absicherung pflegebedürftiger Personen. Dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ist jeder Einzelne ausgesetzt, so dass die Pflegeversicherung unter dem Dach der Solidargemeinschaft dazu beiträgt Menschen zu unterstützen, welche aufgrund einer Krankheit oder auch Altersbeschwerden auf Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sind.

Innerhalb der Pflegeversicherung gibt es unterschiedliche Pflegestufen. Von diesem Pflegestufen eins bis drei ist abhängig, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung dem Versicherten zustehen. Leistungen können sowohl stationär als auch in Form von häuslicher Pflege erfolgen.