Rentenversicherung - Begriffe:  Pensionsfond


Pensionsfond


Ein Pensionsfond stellt eine juristisch Selbständige Altersvorsorgeeinrichtung dar. Als Rechtsformen sind eine Aktiengesellschaft und ein Verein auf Gegenseitigkeit möglich. Im Gegensatz zur Pensionskasse kann der Pensionsfond mit vielfältigeren Möglichkeiten der Kapitalanlage arbeiten. Der Pensionsfond unterliegt dem Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein. Das bedeutet, dass die eingezahlten Leistungen auch bei einem Konkurs des Unternehmens nicht verloren gehen.

Die Beitragszahlungen in den Pensionsfond können sowohl vom Arbeitsgeber als auch von Arbeitnehmer erfolgen.  Die Höhe der Einzahlungen ist variabel. Versorgungszusagen erfolgen entweder nach dem Modell des „Defined Benefit“ oder nach dem Modell des „Defined Contribution“.

Beim Defined-Benefit-Modell wird dem Arbeitgeber eine vorab definierte Leistung zugesagt (z.B. Betriebsrente). Beim Defined-Contribution-Modell ist lediglich die Höhe des Beitrages festgelegt. Ein Pensionsfond beinhaltet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So ist für den Arbeitnehmer beispielsweise eine einfache Mitnahme bei einem Arbeitgeberwechsel möglich. Der Arbeitgeber profitiert von geringen Verwaltungsaufwand und Bilanzneutralität.