Rentenversicherung - Begriffe:  KVdR


KVdR


Bei der KVdR handelt es sich um die Krankenversicherung der Rentner. Die KVdR ist eine Pflichtversicherung und tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem der Rentenantrag gestellt wird. Voraussetzung für die Aufnahme in die KVdR ist eine bestimmte Mitgliedsdauer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Vorversicherungszeit beträgt mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Erwerbslebens und ist erfüllt, wenn in diesem Zeitraum eine Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung vorgelegen hat. Auch die Zeit in einer Familienversicherung zählt zu dieser Zeit hinzu.

Ein Ausschluss aus der KVdR besteht, wenn aus anderen Gründen noch eine Versicherungspflicht vorliegt. Solche Gründe können eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung sein oder eine hauptberufliche, Selbstständige Erwerbstätigkeit. Die KVdR beginnt in diesen Fällen erst nach Beendigung der anderen Versicherungspflicht. Ein Ausschluss besteht ebenfalls, wenn eine Krankenversicherungsfreiheit vorliegt. Diese besteht unter anderen bei Beamten oder Ruhegehaltsempfängern. Auch in diesen Fällen kann die KVdR erst einsetzen, wenn die Versicherungsfreiheit endet.