Rentenversicherung - Begriffe:  Knappschaftsausgleichsleistung


Knappschaftsausgleichsleistung


Wegen der sogenannten Kohlkrise und Entlassungen von mehr als 200.000 Bergleuten wurde ein Gesetz im Jahre 1963 zur Zahlung dieser Sonderleistung eingeführt und im § 98 a des Reichsknappschaftsgesetzes verankert. Die Knappschaftsausgleichsleistung dient seit dem als Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.

Die Knappschaftsausgleichleistung ist vor allem für die Älteren Bergbauarbeiter entworfen worden um ihnen einen finanziellen Rückhalt zu geben. Diese Berufsgruppe hat besonders schwere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil deren Fertigkeiten und Kenntnisse selten in einem anderen Beruf angewandt werden können.

Die Knappschaftsausgleichleistung kann nach Beantragung von ehemaligen Beschäftigten des Bergbaus ab dem 55. Lebensjahr genutzt werden, sofern diese 25 Jahre Beiträge an die Knappschaft entrichtet haben. Hierbei werden die Bergleute bis zum Wechsel in eine andere Rente, bzw. bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalter, abgesichert. Die Höhe der Knappschaftsausgleichsleistung erfolgt nach Berechnung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung.