Rentenversicherung - Begriffe:  Hinterbliebenenrente


Hinterbliebenenrente


Die Hinterbliebenenrente wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Im Todesfall des Rentenversicherten soll somit für den Hinterbliebenen eine wirtschaftliche Absicherung aufrecht erhalten bleiben. Die Hinterbliebenenrente wird in Form einer Witwen- bzw. Witwerrente oder einer Waisenrente gezahlt.

Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen, die an die Auszahlung einer Hinterbliebenenrente geknüpft sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Zahlung einer Hinterbliebenenrente durch die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden muss. Es ist daher ratsam dies vorab prüfen zu lassen, um ggf. eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, welche im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell unterstützt.