Rentenversicherung - Begriffe:  Grundsicherung


Grundsicherung


Die Grundsicherung dient dazu den grundlegenden Bedarf des Lebensunterhalts von Menschen abzusichern, deren Einkünfte nicht ausreichen um dies aus eigener Kraft gewährleisten zu können. Gründe hierfür sind u.a. das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aufgrund des Alters (Vollendung des 65. Lebensjahres) oder der Eintritt einer vollen Erwerbsminderung, die eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr zulässt.

Ausgeschlossen sind Personen, die zwar die o.g. Voraussetzungen erfüllen, jedoch Eltern oder Kinder haben, deren Einkommen über 100.000 Euro im Jahr liegt, wenn eine Bedürftigkeit vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder es sich um ausländische Staatsbürger handelt, die Ansprüche über das Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Eigene Einkommens- oder Vermögenswerte werden bei der Berechnung der Grundsicherung zum Teil berücksichtigt, da die Grundsicherung nicht dazu dienen soll, eine Bevorteilung gegenüber anderen Rentenberechtigten zu erreichen.

Die Grundsicherung muss beantragt werden und wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von einem Jahr gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss ein neuer Antrag gestellt werden.