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Rentenversicherung - Häufig gestellte Fragen
Um nach den gesetzlichen Regelungen die Rente für Schwerbehinderte beziehen zu können müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Antragsteller müssen bis zu diesem Zeitpunkt als Schwerbehindert anerkannt sein und dies zu einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %. Desweiteren muss die Wartezeit, sozusagen die Mindestversicherungszeit innerhalb der Rentenversicherung, von 35 Jahren erfüllt sein.
Um eine abschlagsfreie Altersrente zu beziehen darf die Person nicht nach dem 01.01.1952 geboren sein, sofern dies der Fall ist beginnt die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren. Wer die Rente bereits mit dem 60. Lebensjahr beziehen möchte muss mit Abschlägen der Rentenzahlung von bis zu 10,8 Prozent rechnen.
Für Personen die nach dem 01.01.1952 geboren wurden, wird die Altersgrenze stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre angezogen. Für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Auch hier kann eine frühzeitige Auszahlung der Leistung erfolgen. Jedoch frühestens ab dem 62. Lebensjahr und ebenfalls mit einem Abschlag von bis zu 10,8 %.