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Rentenversicherung - Häufig gestellte Fragen
Aufgrund der „Kohlkrise“ wurde Anfang der 60iger Jahre ein Gesetz zum finanziellen Schutz für Bergbauleute verabschiedet. Seit dem gilt diese besondere Regelung bezüglich der Rente für Bergleute. Bergbauleute die mindestens 50 Jahre alt sind, sowie 25 Jahre in die Knappschaft eingezahlt haben, können sofern sie Arbeitslos werden eine Rente der Knappschaft durch die sogenannte Knappschaftausgleichsleitung beziehen. Diese Rente wird so lange gezahlt bis der Arbeitslose wieder in Beschäftigung ist, bzw. das Regelrenteneintrittsalter erreicht hat.
Mit dem Beginn der Regelaltersgrenze beginnt die gesetzliche Rentenzahlung. Wer bis zum Jahre 1954 geboren wurde und bis Ende 2006 ein Anpassungsgeld für Bergleute bezogen hat, darf bereits mit 65 Jahren in die gesetzliche Rente wechseln und ist nicht von der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre betroffen.