Rentenversicherung - Begriffe:  Frührente


Frührente


Der Begriff Frührente bezeichnet alle Möglichkeiten des vorgezogenen Rentenbezugs. Die Frührente wird durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Zu den Formen der Frührente zählen beispielsweise die Erwerbsminderungsrente, die vorgezogene Altersrente und die vorgezogene Rentenzahlung nach einem Arbeitslosengeldbezug. Der Begriff „Vorruhestand“ kann analog zu Frührente genutzt werden. Jedoch wird dieser nur in Zusammenhang mit Beamten gebraucht.

Die Frührente bringt jedoch auch Nachteile mit sich. Für jeden Monat, den man vor dem 67. Lebensjahr in Rente geht, erfolgt ein Abzug von 0,3 Prozent. Auch nach dem Erreichen des Rentenalters bleibt dieser Abzug bestehen. Der Abschlag bezieht sich auf die Höhe der Rente, die zum Zeitpunkt des Rentenbezugs feststeht. Durch den Abzug soll ein Ausgleich zwischen Einzahlungs- und Bezugszeit geschaffen werden.