Rentenversicherung - Begriffe:  Feststellungsbescheid


Feststellungsbescheid


Die im Versicherungsverlauf wiedergegebenen Zeiten, die länger als sechs Jahre zurückliegen, stellt der Rentenversicherungsträger mit dem sogenannten Feststellungsbescheid fest. Die dazu notwendigen Daten und Informationen erhält der Versicherungsträger durch eine Kontenklärung. Wirkt der Versicherte nicht innerhalb von sechs Monaten am Kontenklärungsverfahren mit, wird der Bescheid auch erteilt.

Die Feststellung erfolgt verbindlich. Das bedeutet, dass der Versicherungsträger für die Zukunft davon ausgeht, dass das jeweilige Konto vollständig gespeichert ist und keine eventuelle Ermittlung von Fehlzeiten notwendig ist.

Der Feststellungsbescheid beinhaltet alle Zeiten des Versicherungsverlaufs. Dazu zählen beispielsweise Kindererziehungszeiten, Erwerbslosigkeit, Krankheitszeiten und Ausbildungszeiten. Auf der Grundlage des Feststellungsbescheides kann der Rentenversicherungsträger zu einem späteren Zeitpunkt die Rente berechnen ohne erneut die Konten zu prüfen.

Der Versicherte kann insofern auf den Feststellungsbescheid einwirken, dass er Belege liefert und Daten abgleicht. Erfolgt eine Gesetzesänderung die Rente betreffend, muss der Feststellungsbescheid geändert und gegebenenfalls angepasst werden. Der Bescheid ist rechtsverbindlich. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine Aufhebung.