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WaisenrenteHäufige Fragen
Bis zum Jahr 2001 existierte das Modell der Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente. Dieses wurde jedoch durch die Rentenreform im gleichen Jahr abgeschafft. Es gilt lediglich noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für alle, die später geboren wurden, gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Das neue Modell sieht nur noch eine Rente bei Erwerbsminderung vor.
Der große Unterschied liegt im Detail. Die Berufsunfähigkeitsrente war viel enger gefasst. Früher erhielt man auch Leistungen, wenn man schon nicht mehr in seinem Beruf arbeiten konnte. Die neue Regelung sieht vor, dass die Person nun auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden kann.
Bei der Erwerbsminderungsrente kommt es auf die täglich möglichen Arbeitsstunden an. Bei einer möglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden, wird keine Rente gezahlt. Bei einer Arbeitszeit zwischen drei und weniger als sechs Stunden, wird die halbe Erwerbsminderungsrente (18 Prozent des letzten Bruttogehalts) gezahlt. Bei weniger als drei Stunden erhält der Betroffene die volle Erwerbsminderungsrente (36 Prozent des letzten Bruttogehalts).