Rentenversicherung - Begriffe:  Beamtenversorgung


Beamtenversorgung


Die staatliche Altersversorgung der deutschen Beamten nennt man Pension. Alles rund um die Beamtenversorgung ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Dabei ist zu beachten, dass Bund und Länder die Beamtenversorgung getrennt voneinander regeln. Zu den Beziehern von Beamtenversorgung sind Beamte, Richter, Soldaten und Pfarrer zu zählen.

Die Gelder für das Ruhegehalt der Beamten werden aus dem öffentlichen Haushalt gezahlt. Für die Höhe des Ruhegehalts sind die Höhe der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge und die Dauer der Dienstzeit maßgeblich beteiligt. Jedes Jahr der Dienstzeit wird mit einem festgelegten Faktor vom Hundert der Dienstbezüge multipliziert. Der Höchstversorgungssatz für die Beamtenversorgung wurde von 2001 bis 2009 von 75 Prozent auf 71,75 Prozent des letzten Gehalts gesenkt.

Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen ist es schwierig die Beamtenversorgung mit der herkömmlichen Altersversorgung zu vergleichen. So zahlen Pensionäre beispielsweise Einkommenssteuer auf die gesamten Pensionseinkünfte. Empfänger von Altersrente müssen die Rente hingegen nur zu einem festgelegten Ertragsanteil besteuern.