Rentenversicherung - Begriffe:  Anpassung der Renten


Anpassung der Renten


Als eines der wichtigsten Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung gilt die Anpassung der Renten. Mit der Anpassung wird gewährleistet, dass bei der Höhe der Rente auch die Entwicklung der Löhne und Preise beachtet werden. Man spricht daher auch von einer dynamischen Rente. Die Anpassungen sind jedoch erst seit der Rentenreform im Jahr 1957 Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Bundesregierung muss jedes Jahr dem Parlament einen Rentenanpassungsbericht vorlegen. Die Rentenanpassung wird in der Folge dann per Gesetzt beschlossen. In der Regel findet die Anpassung zum 1. Juli statt. Die Berechnung der Rentenanpassung beinhaltet die Entwicklung der durchschnittlichen Nettoentgelte aller Arbeitnehmer.

Darüber hinaus wird die Belastung dieser Einkommen durch Steuern und Sozialabgaben beachtet. Zusätzlich wird die Veränderung der Belastung der Rentner durch Krankenversicherungsbeiträge als Kriterium herangezogen. Bisher gibt es noch keinen einheitlichen Berechnungsfaktor für die neuen und alten Bundesländer. Daher erfolgt die Berechnung getrennt. Bis 2030 soll das Rentenniveau von derzeit 70 Prozent auf 67 Prozent der Nettolöhne abgesenkt werden.