resieruecktritt - Häufig gestellte Fragen


Was muss ich im Schadensfall tun?


Wenn sich im Rahmen der Reisrücktrittsversicherung ein Schadensfall ereignet, sollten bestimmte Dinge berücksichtigen werden, damit der volle Leistungsumfang der Versicherung sichergestellt werden kann. Wer einen von der Reisrücktrittsversicherung akzeptierten Grund zum Reiserücktritt hat und damit den Schadensfall erfüllt, sollte sich schnellstmöglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen. Für die erste Kontaktaufnahme eignet sich am besten ein Telefonat, in dem die weitere Vorgehensweise im Schadensfall mit der Reiserücktrittsversicherung geklärt wird.

Des Weiteren muss die Reise schnellstmöglich storniert werden, damit die zusätzlichen Kosten so gering wie möglich ausfallen. In der Regel werden im Schadensfall folgende Unterlagen von der Versicherung benötigt: Eine Kopie der Buchungsbestätigung, die Versicherungsnummer, die Original-Stornorechnung sowie einen Beleg darüber, dass die Reise nicht angetreten werden kann, zum Beispiel ein ausführliches ärztliches Attest inklusive der Daten der Behandlung oder im Todesfall die Sterbeurkunde des Verstorbenen. Welche Unterlagen die Reiserücktrittsversicherung im Schadensfall benötigt, ist direkt mit dem Versicherer zu klären.