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VisagebührenHäufige Fragen
Visagebühren zahlt der Urlauber im Vorfeld der Reise. Diese können je nach Reiseland ganz unterschiedlich ausfallen. Wer Visagebühren bereits gezahlt hat, aber aus bestimmten Gründen von der Reise zurücktreten muss, bleibt auf den Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung sitzen.
Auch eine Reiserücktrittsversicherung muss bereits gezahlte Visagebühren nicht übernehmen. Visagebühren gehören somit zum Leistungsausschluss der Reiserücktrittsversicherung.