resieruecktritt - Begriffe:  Terrorismus


Terrorismus


Bei Gefahr des Terrorismus muss die Reiserücktrittsversicherung nicht gezwungenermaßen die Stornierungskosten der Reise übernehmen. Sie bekommen nur dann Ihre Reisekosten wegen Terrorismus erstattet, wenn das Außenministerium eine offizielle Reisewarnung für das entsprechende Urlaubsland ausgesprochen hat.

In anderen Fällen, zum Beispiel bei Angst vor Terrorismus, müssen Sie die Kosten für den Reiserücktritt selber übernehmen. Die Reiserücktrittsversicherung erbringt in einigen Fällen zwar keine Leistung, allerdings ermöglichen viele Reisebüros das kostenlose Umbuchen der Reise, wenn im jeweiligen Urlaubsland die akute Gefahr von Terrorismus besteht.