resieruecktritt - Begriffe:  Stornokosten


Stornokosten


Stornokosten sind zusätzliche Gebühren, die bei der Stornierung einer Reise anfallen. Wer im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, bekommt die Stornokosten unter bestimmten Bedingungen erstattet. Damit Stornokosten von der Versicherung übernommen werden, müssen entsprechende Gründe, zum Beispiel eine schwere Krankheit einer der Reisenden oder ein Todesfall in der Familie, vorliegen.

Liegt ein Schadensfall vor, werden Umbuchungs- sowie Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. In manchen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein bestimmter Selbstbehalt vorgesehen. So muss ein gewisser Anteil der Stornokosten selber übernommen werden.