resieruecktritt - Begriffe:  Risikopersonen


Risikopersonen


Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sind Risikopersonen Personen, die zum ersten Verwandtschaftsgrad gehören. Hierzu zählen zum Beispiel Angehörige sowie der bzw. die Lebensgefährte bzw. -gefährtin. Risikopersonen können neben dem Versicherten auch einen Versicherungsfall hervorrufen. Zu den Risikopersonen der Reiseversicherung gehören ebenso Personen, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, welche nicht mitreisen.

Auch Mitreisende, die zusammen mit der versicherten Person gebucht haben, zählen zu den Risikopersonen der Reiserücktrittsversicherung. Allerdings gibt es hier einen beschränkte Anzahl. Maximal 4 mitreisende Personen können als Risikopersonen der Reiserücktrittsversicherung gelten. Wird diese Zahl überschritten, zählen nur die Angehörigen des Versicherten zu den Risikopersonen.