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Reisekrankenversicherung


Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für alle Kosten auf, die auf Reisen durch einen Unfall oder Krankheit entstanden sind. So werden zum Beispiel die Kosten für einen Krankenrücktransport ins Heimatland nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Des Weiteren müssen Behandlungskosten über einen Auslandskrankenschein abgerechnet werden, der nicht von allen Ärzten im Ausland anerkannt wird. Diese stellen teilweise horrende Rechnungen über entsprechende Behandlungskosten aus, die im Inland günstiger ausgefallen wären.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt aber nur bis zu einem bestimmten Betrag, der sich nach der inländischen Gebührenordnung richtet. Um entsprechenden Ärger zu vermeiden und nicht auf anfallenden Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt sich für jeden, der ins Ausland reist, der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

Eine Reisekrankenversicherung leistet zum Beispiel medizinisch notwendige stationäre sowie ambulante Heilbehandlungen, für zahnmedizinische Behandlungen, für Verband-, Heil- und Arzneimittel, einen Krankenrücktransport, sofern er medizinisch notwendig ist, sowie für die Überführung im Todesfall. Die Leistungen der Reisekrankenversicherung können unterschiedlich ausfallen und sind bei Vertragsabschluss zu klären.