resieruecktritt - Begriffe:  Reisegepäckversicherung


Reisegepäckversicherung


Neben der Reiserücktrittsversicherung gibt es im Rahmen der Reiseversicherung auch noch die Reisegepäckversicherung. Eine Reisegepäckversicherung zahlt, wenn Ihr Gepäck gestohlen oder beschädigt wird. Die Kosten werden bis zum jeweiligen Zeitwert des Gepäcks, allerdings nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme, erstattet.

Die Reisegepäckversicherung erhält zum Zeitpunkt der Gepäckaufgabe seine Gültigkeit. Die Gepäckversicherung leistet auch dann, wenn Ihre Koffer aufgrund eines Unfalls des Transportmittels oder durch einen Diebstahl zu Schaden bzw. abhanden kommt. Die Reisegepäckversicherung leistet für das komplette persönliche Gepäck, welches aufgegeben wurde, sowie für das Handgepäck und für Gegenstände, die Sie am Körper tragen.

Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich besonders dann, wenn Sie wertvolle Gegenstände sowie eine Vielzahl an Gepäckstücken mit auf die Reise nehmen. Die genauen Konditionen und Leistungen der Reisegepäckversicherung sind mit der Versicherungsgesellschaft zu klären.