resieruecktritt - Begriffe:  Reiseantritt


Reiseantritt


Die Gültigkeit der Reiserücktrittsversicherung erlischt mit dem Reiseantritt. Wann im Einzelnen der Reiseantritt erfolgt, muss hinsichtlich der Reiserücktrittsversicherung genau definiert werden.

Der Reiseantritt bei einer Flugreise ist der Check-In am Abflugtag bzw. bei einem Vorabend-Check-In das Passieren der Sicherheitskontrollen am Tag der Abreise.

Bei einer Schiffsreise definiert sich der Reiseantritt als der Zeitpunkt des Eincheckens auf dem Schiff.

Der Reiseantritt bei einer Busreise ist der Moment des Einsteigens in den Bus. Das gleiche gilt für eine Bahnreise. Hier verliert die Reiserücktrittsversicherung beim Einsteigen in die Bahn ihre Gültigkeit.

Wird für die Reise ein Mietwagen angemietet, ist der Reiseantritt der Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeuges. Das gleiche gilt für die Reise mit einem Wohnmobil.

Bei der Anreise mit dem eigenem Fahrzeug ist der Reiseantritt erst dann erfolgt, wenn die erste gebuchte Leistung in Anspruch genommen wurde, zum Beispiel die Ãœbernahme eines Ferienhauses.

Im Rahmen anderer Reiseversicherungen kann der Punkt „Reisenantritt“ anders geregelt sein. In vielen Fällen beginnt dann der Antritt der Reise mit dem Verlassen des eigenen Hauses bzw. der Wohnung.

Nach dem Reiseantritt werden von der Reiserücktrittsversicherung keine Kosten für den Abbruch der Reise erstattet, außer Sie haben im Vorfeld eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen.