resieruecktritt - Begriffe:  Reiseabbruchversicherung


Reiseabbruchversicherung


Wenn Sie bereits auf Reisen sind und aufgrund eines bestimmten Anlasses den Urlaub abbrechen müssen, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung keinen Cent. Eine Reiserücktrittsversicherung muss nur für einen Abbruch der Reise leisten, wenn entsprechende Gründe für den Rücktritt vorliegen und der Rücktritt VOR Reiseantritt erfolgt.

Für einen Reiseabbruch während des Urlaubs bekommen Sie nur dann Kosten erstattet, wenn Sie im Vorfeld eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben. Eine Reiseabbruchversicherung versichert den Restwert des Urlaubs ab dem Zeitpunkt des Abbruchs. Gründe für einen Abbruch der Reise sind zum Beispiel eine schwere Krankheit oder ein Unfall einer der Reisenden während des Urlaubs.

In solchen Fällen erstattet Ihnen die Reiseabbruchversicherung die restlichen Übernachtungen im Hotel, Mehrkosten für die Rückreise sowie die Unterbringungskosten für eine eventuelle Betreuung des Erkrankten. Welche Kosten die Reiseabbruchversicherung im Detail erstattet, ist verschieden und hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.