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VisagebührenHäufige Fragen
Ein Reiseabbruch, der nach Reiseantritt erfolgt, ist nicht von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Sobald der Reiseantritt erfolgt, erlischt die Gültigkeit der Reiserücktrittsversicherung. Wer auch den Reiseabbruch während des Urlaubs versichern möchte, muss im Vorfeld der Reise eine Reiseabbruchversicherung abschließen.
Dieser Versicherungsschutz gewährt die Kostenerstattung bei entsprechender Krankheit, im Todesfall oder bei einem Unfall während der Reise. Damit ein Reiseabbruch vollständig abgedeckt ist, sollte neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden. Informieren Sie sich nach einem Kombinationsvertrag beider Versicherungsmodelle.