resieruecktritt - Begriffe:  Leistungsausschluss


Leistungsausschluss


Die Abschlussfrist der Reiserücktrittsversicherung ist der späteste Zeitpunkt bis zu dem der Vertragsabschluss der Versicherung noch möglich ist. Normalerweise sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht stark vom Zeitpunkt der Reisebuchung abweichen. Einige Anbieter haben eine Abschlussfrist der Reiserücktrittsversicherung bis spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise. Allerdings darf dann meistens die Buchung nicht länger als 14-42 Tage je nach Versicherer zurückliegen.

Bei einer Last-Minute-Reise gibt es in der Regel keine Abschlussfrist. Hier muss die Reiserücktrittsversicherung meistens sofort bzw. in den nächsten 1-3 Tagen abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie die Reiserücktrittsversicherung am besten gleich zusammen mit der Buchung der Reise oder kurze Zeit später. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie die Abschlussfrist der Reiserücktrittsversicherung nicht überschreiten.