resieruecktritt - Häufig gestellte Fragen


Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn der Reiseveranstalter Konkurs geht?


Sollte der Reiseveranstalter Konkurs gehen und die Reise aus diesem Grund ausfallen, erbringt die Reiserücktrittsversicherung keine Leistungen. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet nur dann die Kosten des Rücktritts, wenn dieser von Seiten des Versicherten ausgeht. Der Reiseveranstalter muss sich für solche Fälle selber versichern.

Damit Kunden aufgrund eines Konkurses ihres Reiseveranstalters nicht auf den Reisekosten sitzen bleiben, müssen die Veranstalter das eingezahlte Geld der Buchenden versichern lassen. Diese Regelung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Als Beleg dafür bekommen Sie im Zuge der Buchungsbestätigung auch gleichzeitig einen Nachweis über die Reisepreisrückversicherung.

Dieser Beleg nennt sich Reisepreissicherungsschein. Den Reisepreissicherungsschein benötigen Sie, damit Sie sich den Reisepreis bei der Versicherung des Reiseveranstaltung im Falle von Konkurs erstatten lassen können.