resieruecktritt - Begriffe:  Kündigung


Kündigung


In den meisten Fällen wird die Reiserücktrittsversicherung als Einmalversicherungsschutz für eine bestimmte Reise abgeschlossen. Hierbei werden die Daten der Reise in den Vertrag mit aufgenommen. Der Vertrag der Reiserücktrittsversicherung erlischt dann mit dem Reiseantritt, was je nach Reiseart zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt definiert wird. Eine Kündigung muss dann nicht explizit ausgesprochen werden.

Wurde neben der Reiserücktrittsversicherung zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, endet der Vertrag mit dem Reiseende. Auch hier muss keine zusätzliche Kündigung eingereicht werden. In manchen Fällen wird anstatt einer Einmalversicherung eine Jahrespolice der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine Kündigung ausgesprochen wurde. Diese Kündigungsfrist beträgt meistens 1-3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres.

Wann genau die Kündigung der Reiserücktrittsversicherung erfolgen muss, ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Des Weiteren kann eine Kündigung von beiden Vertragspartnern nach einem Schadensfall ausgesprochen werden. Es erfolgt ebenso eine Kündigung der Reiserücktrittsversicherung, wenn der Versicherte eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat. Hier haben die Versicherer unterschiedliche Begrenzungen.