resieruecktritt - Ratgeber


Kündigung der Reiserücktrittsversicherung


Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung wird zwischen zwei verschiedenen Vertragsarten unterschieden: Der Einmalversicherung sowie der Jahresversicherung. Bei der einen Variante muss keine Kündigung erfolgen, da sie automatisch erlischt. Die andere Vertragsform sollte gekündigt werden, wenn kein Bedarf mehr besteht.

Der Einmalvertrag der Reiserücktrittsversicherung wird für eine ganz spezielle Reise vereinbart. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit dem jeweiligen Reiseantritt. Eine zusätzliche Kündigung der Reiserücktrittsversicherung ist nicht mehr erforderlich.

Der Jahresvertrag der Reiserücktrittsversicherung wird für ein komplettes Jahr abgeschlossen. Diese Vertragsform eignet sich für Personen, die in einem Jahr mehrere Reisen unternehmen möchten. Bei Schiffsreisen sollte sich ebenso über eine Jahresversicherung informiert werden, da diese vergleichsmäßig günstiger ausfallen kann.

Beim Jahresvertrag der Reiserücktrittsversicherung muss eine Kündigung ausgesprochen werden, falls kein Bedarf mehr besteht. Die Kündigung muss in einer gewissen Frist erfolgen, in der Regel bis 1-3 Monate vor Vertragsende. Ausschlaggebend für die Kündigung ist nicht das Kalenderjahr, sondern das jeweilige Versicherungsjahr.

Eine Kündigung der Reiserücktrittsversicherung kann ebenso nach einem Versicherungsfall erfolgen. Die Kündigung kann dann sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Versicherungsgesellschaft ausgesprochen werden.

Es gibt Policen der Reiserücktrittsversicherung, die nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze gelten. So erfolgt die Kündigung automatisch von Seiten des Versicherers.