resieruecktritt - Begriffe:  Krieg


Krieg


Wenn in einem Land Krieg ausbricht, ist es allgemein verständlich, dass niemand dort seinen Urlaub verbringen möchte. Was aber passiert, wenn die Reise bereits gebucht ist und erst anschließend ein Krieg ausbricht? Erstattet dann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung sowie den Reisepreis?

Gründe für einen Reiserücktritt wie Krieg oder auch Umweltkatastrophen sind von jedem nachvollziehbar, aber leider nicht im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es in der Regel die Möglichkeit bei Krieg bzw. höherer Gewalt über den Reiseveranstalter eine Stornierung bzw. Umbuchung vorzunehmen.

Spricht das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für Ihr Urlaubsland aus, müssen die Veranstalter eine Umbuchung oder Stornierung ermöglichen. Die Reiserücktrittsversicherung ist hier jedoch der falsche Ansprechpartner.