resieruecktritt - Begriffe:  Krankheit


Krankheit


Krankheit kann zu einem Versicherungsfall der Reiserücktrittsversicherung führen. Wichtig ist, dass der Vertrag der Reiserücktrittsversicherung vor dem Eintreten der Krankheit abgeschlossen wurde und der Reiseantritt noch nicht erfolgt ist. Des Weiteren leistet die Versicherung nur dann, wenn aufgrund der Krankheit ein Antreten der Reise nicht möglich bzw. unzumutbar ist.

Krankheit gilt als Versicherungsfall der Reiserücktrittsversicherung, wenn es um die Gesundheit der versicherten Person, einer Risikoperson oder einem Hund, der die Reise antreten soll, geht. Voraussetzung ist, dass ein Arzt unverzüglich beim Auftreten der Krankheit aufgesucht wird. Dieser muss sowohl die Krankheit als auch die Unmöglichkeit der Reise attestieren.

Sollte der Versicherer ein Attest eines weiteren Arztes fordern, müssen Sie als Versicherungsnehmer der Reiserücktrittsversicherung dieser Aufforderung nachgeben