resieruecktritt - Begriffe:  Kinder


Kinder


inder, für die keine Reisekosten angefallen sind oder nur eine geringe Bearbeitungsgebühr gezahlt wurde, sind automatisch über ihre Eltern bzw. die Reisebegleitung in der Reiserücktrittsversicherung versichert. Kinder sind dann nicht nur über die Reiserücktrittsversicherung ohne zusätzlichen Beitrag versichert, sondern lassen sich auch als Risikopersonen bezeichnen.

Kinder als Risikopersonen können ebenso einen Versicherungsfall auslösen. Auch nicht mitreisende, schwer erkrankte Kinder sind ein Grund, von der Reise zurückzutreten und die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen.