resieruecktritt - Begriffe:  Ferienhaus


Ferienhaus


Ein Ferienhaus wird in der Regel von mehr als einer Person belegt. Damit die Reiserücktrittsversicherung auch im Fall eines Rücktritts greift, müssen alle Personen, die in dem Ferienhaus ihren Urlaub verbringen, im Vertrag der Reiserücktrittsversicherung genannt werden. So muss nicht jeder Bewohner bezogen auf das Ferienhaus eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen, sondern eine Person lässt den gesamten Mietpreis in einer Police versichern. Wichtig in punkto Ferienhaus und Reiserücktrittsversicherung ist die namentliche Nennung aller Mitreisenden bzw. -wohnenden.