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resieruecktritt - Häufig gestellte Fragen
Die Reiserücktrittsversicherung leistet in der Regel nicht bei inneren Unruhen, Streik, Kriegsereignissen, Kernenergie, Expeditionen, Pandemien sowie vorsätzlich hervorgerufene Versicherungsfälle. Auch bei Beschlagnahme und anderen Eingriffen von höherer Gewalt sowie Schäden in Ländern, für die eine Reisewarnung vom auswärtigen Land existiert, leistet die Reiserücktrittsversicherung nicht.
Des Weiteren gehören zum Leistungsausschluss Umstände, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren. Je nach Versicherungsgesellschaft kann es noch weitere Ausschlüsse der Reiserücktrittsversicherung geben. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über eventuelle Leistungseinschränkungen! Verbindlich sind hier nur die jeweiligen Vertragsbedingungen.