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VisagebührenHäufige Fragen
Eine Schwangerschaft muss nicht direkt ein Rücktrittsgrund von einer Reise sein und gehört deshalb auch nicht gezwungenermaßen zum Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung. In besonderen Fällen kann jedoch auch Schwangerschaft ein Rücktrittsgrund sein, was wiederum dazu führt, dass die Reiserücktrittsversicherung diesen Grund anerkennt.
Die Kosten für einen Reiserücktritt aufgrund von Schwangerschaft werden von der Reiserücktrittsversicherung genau dann übernommen, wenn die Reise wegen der Schwangerschaft gesundheitlich nicht zumutbar bzw. nicht möglich wäre. In solchen Fällen wird die Schwangerschaft ähnlich wie eine schwere Krankheit gehandhabt. Dies ist zum Beispiel bei Komplikationen oder ähnlichem der Fall. Allerdings muss die Unmöglichkeit der Reise von einem Arzt attestiert werden.