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resieruecktritt - Häufig gestellte Fragen
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist nur dann im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, wenn die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers erfolgt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Verlust des Arbeitsplatzes aus betriebsbedingter Sicht geschieht und nicht vorhersehbar war. Resultiert der Verlust des Arbeitsplatzes aus einem falschen Verhalten des Versicherten heraus, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung keinerlei Kosten. Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Kündigung bereits vor dem Vertragsabschluss der Reiserücktrittsversicherung erfolgt ist.