resieruecktritt - Begriffe:  Angehörige


Angehörige


Angehörige gehören zu den Risikopersonen der Reiserücktrittsversicherung und können somit auch einen Versicherungsfall auslösen. Angehörige sind in der Regel der Lebens- bzw. Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister, Adoptiveltern und -kinder, Pflegekinder bzw. -eltern, Stiefeltern und -kinder, Schwiegereltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Enkel, Schwiegerkinder sowie Schwäger des Versicherungsnehmers.

Wenn Angehörigen etwas zustößt, kann von der Reise ohne Stornierungs- und Umbuchungsgebühren (Selbstbeteiligung behalten!) zurückgetreten werden, vorausgesetzt, der Versicherungsfall tritt vor Reiseantritt ein.