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Selbstbeteiligung
Die Rechtsschutzversicherung zahlt im Falle eines tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen die Rechtspflichten die Kosten des Streitfalls bis zur vereinbarten Summe. In der Regel beträgt die Versicherungssumme pro Streifall zwischen 250.000 und einer Million Euro.
Liegt ein Versicherungsfall vor, sollte eine gute Rechtsschutzversicherung die Übernahme anfallender Anwalts- und Zeugenkosten, Gutachtergebühren, Gerichtskosten sowie bei verlorenem Verfahren die Aufwendungen des Gegners garantieren. Auch anfallende Kosten für einen Anwalt und Strafkautionen im Ausland sowie außergerichtliche Schlichtungsverfahren sollten von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.
In einigen Fällen können Selbstbeteiligungen vereinbart werden.
Oftmals gibt es eine sogenannte „Wartezeit“ (in der Regel drei Monate), nach welcher der Versicherungsschutz eintritt.
Tarife und Konditionen genau durchlesen, da sie stark differieren!