Rechtsschutz - Ratgeber:  Wartezeit Rechtsschutz


Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung


Es gibt einige Arten der Rechtsschutzversicherung, die eine dreimonatige Wartezeit aufweisen. Bei diesen Varianten tritt der Versicherungsschutz erst nach Einhaltung dieser Frist ein.

Eine Wartezeit dient dazu, dass bei Ankündigung eines Rechtsstreits nicht noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird. Aber nicht alle Versicherungspolicen haben eine Wartezeit. Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit sind beispielsweise der Strafrechtsschutz, der Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten, der Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz bei Familien- und Erbrecht, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Schadensersatzrechtsschutz sowie Datenrechtsschutz für Firmen, Vereine und Selbstständige.

Eine Wartezeit von drei Monaten gibt es in der Regel bei folgenden Arten der Rechtsschutzversicherung: Arbeitsrechtsschutzversicherung, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung sowie Berufs- und Vertragsrechtsschutz in jeglichen Form. Der Sozialgerichtsrechtsschutz, der Steuerrechtsschutz vor Gericht, die Rechtsschutzversicherung bei Vertrags- und Schadensrecht sowie der Verwaltungsrechtsschutz bei Verkehrsangelegenheiten weisen dagegen nur zum Teil eine Wartezeit von drei Monaten auf.

Bei einigen Versicherern gibt es die Möglichkeit die Wartezeit zu umgehen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn bereits vorher eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft bestand und der Versicherungsschutz nahtlos übergeht. Für einige Bereiche der Rechtsschutzversicherung können sogar Wartezeiten von über drei Monaten gelten. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Versicherer ab und muss im Einzelfall geklärt werden.