Rechtsschutz - Fragen:  Beginn des Versicherungsschutz


Wann beginnt der Versicherungsschutz?


Eine Rechtsschutzversicherung gibt es für die unterschiedlichsten Bereiche, wie beispielsweise Verkehr, Privatbereich und Beruf. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eines Komplettangebots, welches eine Rundum-Versorgung garantiert. Vorher sollte allerdings geprüft werden, ob eine Gesamtabdeckung überhaupt sinnvoll ist. Jemand, der viel im Auto unterwegs ist, aber ansonsten wenig Gebrauch für eine andere Art der Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich eher auf eine Verkehrspolice beschränken.

Gibt es Ärger in dem versicherten Bereich, kommt die Rechtsschutzversicherung zum Einsatz. Mittlerweile übernimmt der Anbieter mehr Leistungen als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Auch der Versicherungsschutz im Ausland ist in der Regel garantiert – meist unabhängig davon, ob Sie sich dort privat oder geschäftlich aufhalten.

Damit eine Rechtsschutzversicherung zum Einsatz kommt, muss ein Rechtsschutzfall vorliegen, das heißt ein „tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten“. Eine Rechtberatung im Vorfeld ist demnach noch nicht im Versicherungsschutz enthalten. Des Weiteren überprüft der Anbieter einer Rechtsschutzversicherung bei einer Klage, wie hoch die Aussicht auf einen Erfolg ist und ob ein schuldhaftes Vergehen seitens des Versicherten vorliegt.

Es gilt: Konditionen und Leistungen genau lesen, da es von Versicherung zu Versicherung große Unterschiede gibt!