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Selbstbeteiligung
Die Rechtsschutz-Versicherung zahlt in der Regel auch bei Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Anliegerstaaten des Mittelmeers. Einige Versicherer schließen auch noch die Kanarischen Inseln und Madeira mit ein. In diesen Gebieten im Ausland gilt ein zeitlich nicht begrenzter Rechtsschutz. In Staaten, welche nicht zu den oben genannten gehören, beschränkt sich der Rechtsschutz in den meisten Fällen auf 6 Wochen.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass Gerichtsverfahren im Ausland einer unterschiedlichen Kostenabrechnung unterliegen. Wird beispielsweise ein inländischer Anwalt für ein Verfahren im Ausland hinzugezogen, übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung in der Regel auch nur die Kosten, die ein Anwalt in dem jeweiligen Land hätte abrechnen können. Es kann in diesem Fall also zu Kosten für den Versicherten kommen.
Ebenfalls werden vom Versicherer Reisekosten zum Verfahren im Ausland oftmals nur dann übernommen, wenn die Anwesenheit erforderlich ist, um sich nicht zu schaden. Eine gerichtliche Anordnung zu erscheinen ist daher nicht immer kostenübernahmepflichtig.