Rechtsschutz - Ratgeber:  Kündigung Rechtsschutz


So funktioniert die Kündigung der Rechtsschutzversicherung


Eine Rechtsschutzversicherung hat in den meisten Fällen eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Wenn der Versicherungsnehmer seinen Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor dem Ende dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 5 Jahren kann eine Kündigung auch erst nach Einhaltung dieser Laufzeit erfolgen.

Wie auch bei anderen Verträgen, kann bei der Rechtsschutzversicherung eine außerordentliche Kündigung erfolgen. Sollte die Versicherungsgesellschaft beim ersten Streitfall eine Übernahme der Kosten ablehnen, obwohl sie dazu verpflichtet wäre, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats seinen Vertrag kündigen. Des Weiteren kann der Versicherte eine außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung aussprechen. Auch hier muss die Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung des Beitrages gekündigt werden, da die Kündigung ansonsten keine Gültigkeit hat.

Doch auch die Versicherungsgesellschaft hat die Möglichkeit die Rechtsschutzversicherung zu kündigen. Wenn der Versicherer bereits zwei Streitfälle des Versicherungsnehmers innerhalb eines Jahres übernommen hat, kann dieser den Vertrag auflösen. Zudem ist eine Kündigung seitens des Versicherers möglich, wenn der Versicherte seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.