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Selbstbeteiligung
Wie bei den meisten Versicherungen können die Prämien durch eine Selbstbeteiligung reduziert werden. Hier variiert die Höhe der Selbstbeteiligung je nach Vertragsart.
In der Regel muss der Versicherte so die Erstberatung durch den Anwalt selbst tragen. Wird die vereinbarte Maximalhöhe der Selbstbeteiligung überschritten, trägt das Versicherungsunternehmen die weiteren Kosten. Des Weiteren gilt, je höher die Selbstbeteiligung, umso geringer ist folglich auch die Höhe der Jahresprämie.