Rechtsschutz - Ratgeber:  Partner und Rechtsschutz


Mein Partner hat ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung und wir wollen zusammenziehen. So ist vorzugehen:


Wenn sich zwei Lebenspartner dazu entschließen zusammenzuziehen, können auch bestimmte Versicherungspolicen zusammengelegt werden – so zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung.

Sollten beide Partner eine Rechtsschutzversicherung besitzen, so handelt es sich um eine Doppelversicherung. Dies gilt allerdings nur, wenn sich beide auch wirklich einen Haushalt teilen und es sich nicht um einen Single-Tarif handelt. Ein Single-Tarif der Rechtsschutzversicherung kann in der Regel aber auch umgewandelt werden. Bei einer Doppelversicherung kann eine Versicherungspolice gekündigt werden. Bei gleichen Vertragsleistungen ist die jüngere der beiden Rechtsschutzversicherungen aufzulösen. Sollte der neuere Vertrag jedoch einen umfassenderen Versicherungsschutz beinhalten, kann auch die jüngere Versicherung bestehen bleiben.

Nach dem Zusammenziehen der Lebenspartner und der Kündigung einer der beiden Rechtsschutzversicherungen müssen beide Partner in der noch bestehenden Versicherungspolice als Versicherungsnehmer genannt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Personen, die den gleichen Versicherungsvertrag haben, untereinander keine rechtlichen Streitigkeiten über die Versicherung austragen können.