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AntragsbindefristB
BeamteD
DeckungsklageE
Einstellung des VerfahrensF
FahrerfluchtG
GerichtskostenK
KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Das Mahnverfahren stellt eine Möglichkeit dar, Rechtsstreitigkeiten mit Hilfe des Gerichts, jedoch ohne das Einreichen einer Klage, durchzusetzen. Die Kosten werden im Rahmen des Versicherungsschutzes durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
das Verfahren muss auf eine Geldsumme beschränkt sein
die Summe muss feststehen ist jedoch nicht auf einen max. Streitwert begrenzt
das Mahnverfahren ist bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, welches sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragsstellers richtet.
Wenn der Schuldner den Mahnbescheid zahlt, ist das Mahnverfahren für die Rechtsschutzversicherung im Gegensatz zu einem Prozess eine günstige und schnelle Alternative.