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Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte sich die Tarife und Bedingungen der einzelnen Anbieter genau anschauen. Denn die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung variieren von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif. Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung müssen sich im Falle eines Gerichtsverfahrens in der Regel über die Kosten für Anwalt, Prozess, Gutachter und Co. keine Gedanken machen. Denn an dieser Stelle kommt die Rechtsschutzversicherung zum Tragen.
Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich individuell an die eigenen Lebensumstände anpassen. Bei Abschluss des Vertrages können in der Regel diverse Leistungen ausgewählt und gekoppelt werden. Egal, ob Verkehrs- oder Arbeitsrechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer oder auch für Mieter – die Leistungen bzw. Tarife der Rechtsschutzversicherung können je nach Bedarf kombiniert werden. Allerdings besitzen die meisten Tarife einer Rechtsschutzversicherung grundlegende Leistungen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für den eigenen Anwalt, sowie den Anwalt des Gegners (im Falle einer Niederlage), eines Sachverständigen/Gutachters (wenn vom Gericht bestellt), Zeugen sowie weitere anfallende Prozesskosten.
Der Geltungsbereich der Leistungen einer Rechtsschutzversicherung ist in den meisten Fällen ganz Europa (ausgenommen Sozialgerichtsschutz, Steuerrechtsschutz, Familien- und Erbrechtsschutz), sollte aber bei Vertragsabschluss mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Des Weiteren sorgt die Rechtsschutzversicherung für eine Kautionszahlung in Form eines zinsfreien Darlehens im Falle einer Inhaftierung des Versicherten.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte sich im Vorfeld darüber Gedanken machen, welche Leistungen für einen selber sinnvoll sind. Jemand, der viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte gegebenenfalls zusätzlich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen etc.
Bedenken Sie, dass es für viele Formen der Rechtsschutzversicherung eine dreimonatige Wartezeit gibt. Leistungen der Versicherung können demnach erst drei Monate nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.