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Begriffe A-Z
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AntragsbindefristB
BeamteD
DeckungsklageE
Einstellung des VerfahrensF
FahrerfluchtG
GerichtskostenK
KostenfestsetzungM
MahnverfahrenS
Selbstbeteiligung
Durch die Kostenfestsetzung wird die Höhe des Kostenbetrages, welcher von einer Partei der anderen gezahlt werden muss, durch das Gericht festgelegt. Ebenso werden die Zahlungsmodalitäten vom Gericht zur Tilgung der Schuld bestimmt.
Gegen die Kostenfestsetzung kann ein Widerspruch eingelegt werden. In der Regel werden die Kosten für das Widerspruchsverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen.