Rechtsschutz - Fragen:  Rechtsschutz und Kinder


Ist das Kind des Inhabers der Rechtsschutzversicherung mitversichert?


Hat der Inhaber der Rechtsschutzversicherung einen Familientarif und keinen Singletarif gewählt, ist das Kind des Inhabers unter gewissen Voraussetzungen mitversichert.

Je nach Versicherung sind Kinder bis zum 25. oder 30. Lebensjahr in der Rechtsschutz-Familienversicherung mitversichert, wenn sie nicht eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, für welche sie auch ein regelmäßiges Entgelt beziehen. Der Bezug von Ausbildungsgeld oder Bafög steht der Versicherung in der Familien-Rechtsschutzversicherung nicht entgegen, da das Entgelt nicht leistungsbezogen gezahlt wird. Bei einem Nebenverdienst zum Studium sieht dies jedoch schon wieder anders aus. In diesem Fall handelt es sich um ein leistungsbezogenes Entgelt, so dass eine eigene Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden muss.

Als Kinder gelten hinsichtlich dieser Vorschrift nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.