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Selbstbeteiligung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz mehr. Die Versicherung kann, ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen, umgehend aufgehoben werden, wenn Sie bei der Versicherung eine Kopie der Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorlegen.
Eine Wohnsitz-Verlegung liegt dann vor, wenn Sie sich mehr als 185 Tage im Ausland aufhalten und sich damit Ihr Lebensmittelpunkt nicht mehr im Inland befindet. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sollten Sie dennoch zuvor bei Ihrer Versicherung hinsichtlich des Versicherungsschutzes nachfragen, ob diese nicht auch im jeweiligen Ausland agiert. In einem solchen Fall kann der Vertrag unter Umständen leicht und unkompliziert umgewandelt werden.