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Selbstbeteiligung
In einem Verfahren werden die Kosten für einen Gutachter, der vom Gericht zur Klärung des Sachverhaltes bestellt wird, von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wenn der Versicherte einen eigenen Gutachter hinzuziehen möchte, sollte er dieses unbedingt nur nach Absprache mit seiner Rechtschutzversicherung tun, damit diese die Deckung der Kosten bestätigt. Die Versicherung ist nicht zur Übernahme der Kosten für einen eigenverantwortlich hinzugezogenen Gutachter verpflichtet.